Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 08.08.2007

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   OLG Köln, 09.03.2007 - 6 U 169/06   

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OLG Köln, 09.03.2007 - 6 U 169/06 (https://dejure.org/2007,3930)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.03.2007 - 6 U 169/06 (https://dejure.org/2007,3930)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. März 2007 - 6 U 169/06 (https://dejure.org/2007,3930)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines fremden Erzeugnisses; Vorliegen einer wettbewerbsrechtlichen Eigenart; Charakteristische Merkmale des "iPod"; Beanspruchung von ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz; Verlust der wettbewerblichen Eigenart eines ...

  • kanzlei.biz

    Wettbewerbswidrige Rufausbeutung durch Nachahmung des "iPod"

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 9

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 9 b
    Unlautere Nachahmung fremder Erzeugnisse - iPod

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2007, Dok. 311
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2007 - 6 U 169/06
    Zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen besteht eine Wechselwirkung; je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, desto geringer sind die Anforderungen an die besonderen Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit begründen (st. Rspr., vgl. zuletzt etwa BGH, GRUR 2005, 166 [167] - Puppenausstattungen; GRUR 2005, 600 [602] - Handtuchklemmen; GRUR 2006, 79 [Rn. 19] - Jeans I; BGH, Urt. v. 21.09.2006 - I ZR 270/03 [Rn. 24] - Stufenleitern; Senat, GRUR-RR 2006, 278 [279] - Arbeitselement für Resektoskopie).

    Auch durch den Gebrauchszweck bedingte Gestaltungsmerkmale können aber eigenartig sein, sofern sie willkürlich wählbar und frei austauschbar sind (BGH, GRUR 2005, 600 [602] - Handtuchklemmen m.w.N.).

    Darüber hinaus kann wettbewerbliche Eigenart auch durch eine als neu empfundene Kombination bekannter Gestaltungselemente begründet (BGH GRUR 1998, 477 [479] - Trachtenjanker; BGH GRUR 2006, 79 [Rn. 24, 26] - Jeans I) und ihr Grad durch die tatsächliche Bekanntheit des Erzeugnisses im Verkehr verstärkt werden (BGH, GRUR 2001, 251 [253] - Messerkennzeichnung; GRUR 2005, 600 [602] - Handtuchklemmen).

    Allerdings geht die wettbewerbliche Eigenart eines Produkts nicht schon dadurch verloren, dass etwa gleichzeitig mehrere Nachahmer auf den Markt kommen; denn dem Betroffenen würde jede Möglichkeit zur rechtlichen Gegenwehr genommen, wenn jeder der Nachahmer auf die allgemeine Verbreitung der betreffenden Gestaltungsform durch die anderen Nachahmer verweisen könnte (BGH, GRUR 2005, 600 [602] - Handtuchklemmen; Senat, GRUR-RR 2003, 183 [185] - Designerbrillen m.w.N.; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4 UWG, Rn. 9.26).

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2007 - 6 U 169/06
    Indessen setzt eine unangemessene Rufausbeutung im vorgenannten Sinne nur voraus, dass mit dem Originalprodukt verbundene Qualitätserwartungen und Gütevorstellungen auf die Nachahmung übertragen werden ("Imagetransfer"), was außer auf einer Herkunftstäuschung auch auf einem Anlehnen an die fremde Leistung, mithin auf einer Annäherung an die verkehrsbekannten Merkmale des fremden Produkts beruhen kann (BGHZ 141, 329 [342] = GRUR 1999, 923 [927] - Tele-Info-CD; BGH, GRUR 2003, 973 [975] - Tupperwareparty; BGH, GRUR 2005, 163 [165] - Aluminiumräder; BGHZ 161, 204 = GRUR 2005, 349 [353] - Klemmbausteine III; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 9.53 ff.; Harte-Bavendamm / Henning-Bodewig / Sambuc, UWG, § 4, Rn. 102, 126 ff.; Piper / Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4, Rn. 9/72).

    So reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar nicht aus, wenn durch bloße Assoziationen an ein fremdes Produkt Aufmerksamkeit erweckt wird oder wenn der Originalhersteller mit seinem Produkt einen neuen Markt erschlossen hat und der Nachahmer beim Eindringen in diesen Markt die angesprochenen Verkehrskreise in geeigneter Weise darüber informiert, dass sein eigenes von dem nachgeahmten Produkt zu unterscheiden sei (BGHZ 161, 204 = GRUR 2005, 349 [353] - Klemmbausteine III m.w.N.).

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2007 - 6 U 169/06
    Die wettbewerbliche Eigenart muss sich gerade aus den übernommenen Gestaltungsmerkmalen ergeben, die also gerade als Herkunfts- und Sonderstellungshinweis geeignet sein müssen (BGHZ 141, 329 = GRUR 1999, 923 [926] - Tele-Info-CD).

    Indessen setzt eine unangemessene Rufausbeutung im vorgenannten Sinne nur voraus, dass mit dem Originalprodukt verbundene Qualitätserwartungen und Gütevorstellungen auf die Nachahmung übertragen werden ("Imagetransfer"), was außer auf einer Herkunftstäuschung auch auf einem Anlehnen an die fremde Leistung, mithin auf einer Annäherung an die verkehrsbekannten Merkmale des fremden Produkts beruhen kann (BGHZ 141, 329 [342] = GRUR 1999, 923 [927] - Tele-Info-CD; BGH, GRUR 2003, 973 [975] - Tupperwareparty; BGH, GRUR 2005, 163 [165] - Aluminiumräder; BGHZ 161, 204 = GRUR 2005, 349 [353] - Klemmbausteine III; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 9.53 ff.; Harte-Bavendamm / Henning-Bodewig / Sambuc, UWG, § 4, Rn. 102, 126 ff.; Piper / Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4, Rn. 9/72).

  • BGH, 06.11.1997 - I ZR 102/95

    Trachtenjanker

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2007 - 6 U 169/06
    Darüber hinaus kann wettbewerbliche Eigenart auch durch eine als neu empfundene Kombination bekannter Gestaltungselemente begründet (BGH GRUR 1998, 477 [479] - Trachtenjanker; BGH GRUR 2006, 79 [Rn. 24, 26] - Jeans I) und ihr Grad durch die tatsächliche Bekanntheit des Erzeugnisses im Verkehr verstärkt werden (BGH, GRUR 2001, 251 [253] - Messerkennzeichnung; GRUR 2005, 600 [602] - Handtuchklemmen).

    Unabhängig davon haben die Beklagten aber nicht einmal hinreichend nachvollziehbar dargelegt, dass die in Rede stehenden Merkmale und ihre hier maßgebliche Kombination angesichts der konkreten Ausgestaltung der angeführten Konkurrenzprodukte sowie angesichts der Art, Dauer und Intensität ihrer Verbreitung auf dem inländischen Markt inzwischen üblich geworden sind und deshalb ihre Eignung als Herkunftshinweis verloren haben; dabei lag die Darlegungs- und Beweislast für die behauptete Schwächung der wettbewerblichen Eigenart des "iPod" nicht etwa - wie die Berufung meint - bei der angreifenden Klägerin, sondern bei der angegriffenen Beklagten (BGH, GRUR 1998, 477 [479] - Trachtenjanker; Senat, GRUR-RR 2004, 21 [22] - Küchen-Seiher; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 9.78).

  • OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 16/03

    Vertrieb von Spülbecken-Seihern als vermeidbare Herkunftstäuschung;

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2007 - 6 U 169/06
    aa) Wettbewerbliche Eigenart ist gegeben, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft und seine Besonderheiten hinzuweisen, wenn dieses also nicht als "Dutzendware" erscheint, sondern sich von anderen vergleichbaren Erzeugnissen abhebt (Senat, GRUR-RR 2004, 21 [22] - Küchen-Seiher).

    Unabhängig davon haben die Beklagten aber nicht einmal hinreichend nachvollziehbar dargelegt, dass die in Rede stehenden Merkmale und ihre hier maßgebliche Kombination angesichts der konkreten Ausgestaltung der angeführten Konkurrenzprodukte sowie angesichts der Art, Dauer und Intensität ihrer Verbreitung auf dem inländischen Markt inzwischen üblich geworden sind und deshalb ihre Eignung als Herkunftshinweis verloren haben; dabei lag die Darlegungs- und Beweislast für die behauptete Schwächung der wettbewerblichen Eigenart des "iPod" nicht etwa - wie die Berufung meint - bei der angreifenden Klägerin, sondern bei der angegriffenen Beklagten (BGH, GRUR 1998, 477 [479] - Trachtenjanker; Senat, GRUR-RR 2004, 21 [22] - Küchen-Seiher; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 9.78).

  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2007 - 6 U 169/06
    Zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen besteht eine Wechselwirkung; je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, desto geringer sind die Anforderungen an die besonderen Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit begründen (st. Rspr., vgl. zuletzt etwa BGH, GRUR 2005, 166 [167] - Puppenausstattungen; GRUR 2005, 600 [602] - Handtuchklemmen; GRUR 2006, 79 [Rn. 19] - Jeans I; BGH, Urt. v. 21.09.2006 - I ZR 270/03 [Rn. 24] - Stufenleitern; Senat, GRUR-RR 2006, 278 [279] - Arbeitselement für Resektoskopie).

    Darüber hinaus kann wettbewerbliche Eigenart auch durch eine als neu empfundene Kombination bekannter Gestaltungselemente begründet (BGH GRUR 1998, 477 [479] - Trachtenjanker; BGH GRUR 2006, 79 [Rn. 24, 26] - Jeans I) und ihr Grad durch die tatsächliche Bekanntheit des Erzeugnisses im Verkehr verstärkt werden (BGH, GRUR 2001, 251 [253] - Messerkennzeichnung; GRUR 2005, 600 [602] - Handtuchklemmen).

  • LG Köln, 23.06.2006 - 81 O 121/05

    Schutzfähigkeit eines iPod und seiner einzelnen Bedienelemente wie das sog.

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2007 - 6 U 169/06
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.06.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 81 O 121/05 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Köln vom 23.06.2006 - 81 O 121/05 - abzuändern und die Klage hinsichtlich der im Tenor zu A I 1 a) beschriebenen Ausführungsform, also bezüglich A I 1 a) und A I 2 und A II, soweit auf A I 1 a) zurückbezogen, abzuweisen.

  • OLG München, 10.10.2002 - 29 U 4008/02

    Zum Wettbewerbsverstoß durch Veröffentlichung von neu bearbeiteten

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2007 - 6 U 169/06
    Vielmehr ist eine Nachahmung auch dann - als nachschaffende Leistungsübernahme - gegeben, wenn das fremde Erzeugnis als Vorbild benutzt und unter Einsatz eigener Leistung wiederholt wird, solange wesentliche Elemente des Originals übernommen werden, dieses somit als Vorbild erkennbar bleibt und das nachgeschaffene Leistungsergebnis sich davon nicht hinreichend deutlich absetzt (BGH, GRUR 1992, 523 [524] - Betonsteinelemente; KG, GRUR-RR 2003, 84 [85] - Tatty Teddy; OLG München, GRUR-RR 2003, 329 [330] - Hit Bilanzen; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 9.28).
  • KG, 13.09.2002 - 5 W 248/02

    Wettbewerbswidriger Vertrieb von Plüschbären

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2007 - 6 U 169/06
    Vielmehr ist eine Nachahmung auch dann - als nachschaffende Leistungsübernahme - gegeben, wenn das fremde Erzeugnis als Vorbild benutzt und unter Einsatz eigener Leistung wiederholt wird, solange wesentliche Elemente des Originals übernommen werden, dieses somit als Vorbild erkennbar bleibt und das nachgeschaffene Leistungsergebnis sich davon nicht hinreichend deutlich absetzt (BGH, GRUR 1992, 523 [524] - Betonsteinelemente; KG, GRUR-RR 2003, 84 [85] - Tatty Teddy; OLG München, GRUR-RR 2003, 329 [330] - Hit Bilanzen; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 9.28).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2007 - 6 U 169/06
    Doch kann es für die Annahme einer wettbewerbswidrigen Rufausbeutung genügen, wenn der Nachahmer ohne direkte Übertragung von Qualitätsvorstellungen den mit der bekannten fremden Ware oder Leistung verbundenen guten Ruf als Werbemittel für den eigenen Absatzerfolg einsetzt (BGHZ 126, 208 = GRUR 1994, 732 [734] - McLaren; Piper / Ohly, a.a.O., m.w.N.), indem er etwa ein populäres Design des Konkurrenzprodukts ohne sachlich gerechtfertigten Grund nachahmt, sich so mit seinem - billiger verkauften - Erzeugnis an das Image des Orginals "anhängt" und zugleich den Orginal-Hersteller in seinen Bemühungen um Aufrechterhaltung des guten Rufs seiner Ware behindert (BGHZ 138, 143 = GRUR 1998, 830 [833] - Les-Paul-Gitarren), weil er dem angesprochenen Verbraucher den Erwerb eines "Schein-Originals" ermöglicht, dessen fehlende Echtheit regelmäßig zwar nicht dem Käufer selbst, aber dessen Umfeld verborgen bleibt, das die Nachahmung bei ihm sieht (Harte-Bavendamm / Henning-Bodewig / Sambuc, a.a.O., Rn. 130; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 9.55; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 158/89

    Betonsteinelemente - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91

    McLaren - Rufausbeutung

  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 37/01

    "Aluminiumräder"; Zulässigkeit der Werbung für eigene unter Abbildung von fremden

  • BGH, 10.04.2003 - I ZR 276/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Tupper(ware)party"

  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 199/99

    Noppenbahnen

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 203/96

    Güllepumpen - Unbillige Behinderung; wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 90/98

    Messerkennzeichnung

  • OLG Köln, 17.03.2006 - 6 U 158/05

    Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz - hier: Arbeitselement für die

  • OLG Köln, 14.06.2002 - 6 U 175/01

    UWG -Recht; Verbraucherrecht

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 142/01

    "Metallbett"; Rechtsfolgen der Löschung eines Geschmacksmusters im Musterregister

  • OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 13/13

    Aufmachung von Waffelschnitten - "Knoppers"

    Jedoch bestehen - wie vom Landgericht zutreffend ausgeführt - so deutliche Ähnlichkeiten zwischen prägenden Gestaltungsmerkmalen beider Produktaufmachungen, dass von einer nachschaffenden Leistungsübernahme durch die Antragsgegnerin auszugehen ist, in der das Original der Antragstellerin als Vorbild erkennbar bleibt und die sich nicht hinreichend von diesem absetzt (vgl. zu diesem Kriterium KG, GRUR-RR 2003, 84 [85] - Tatty Teddy; Senat, MD 2007, 964 = BeckRS 2007, 12883 - iPod; Köhler / Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 4 Rn. 9.37; Götting / Nordemann , UWG, 2. Aufl., § 4 Rn. 9.47).

    Hinzutreten muss vielmehr ein Element der Unangemessenheit, das sich aus irrigen Vorstellungen Dritter über die Echtheit der Nachahmung (BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 48] - Handtaschen; MD 2007, 964 [969] = BeckRS 2007, 12883 - iPod; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200 [210] - Tablet-PC), im Einzelfall allerdings - nicht nur bei Luxusprodukten - auch daraus ergeben kann, dass der Nachahmer durch Anlehnung an die bekannte Aufmachung eine Produkts an dessen durch intensive und langjährige (Werbe-) Anstrengungen am Markt erworbener Wertschätzung ohne angemessene eigene Investitionen in anstößiger Weise zu partizipieren versucht (vgl. BGHZ 126, 208 = GRUR 1994, 732 [734] - McLaren; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht).

  • OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 214/12

    Gefahr der wettbewerbswidrigen Herkunftstäuschung bei Anbringung einer

    Von einer solchen ist auszugehen, wenn die fremde Leistung als Vorbild benutzt und nachschaffend unter Einsatz eigener Leistung wiederholt wird (BGH, Urteil vom 21.3. 1991 - I ZR 158/89 - GRUR 1992, 523, 524 - Betonsteinelemente; Senat, Urteil vom 9.3. 2007 - 6 U 169/06 - MD 2007, 964, 967 - iPod).

    Eine unlautere Rufausbeutung wird ferner dann angenommen, wenn Dritte, die die Produkte bei den Käufern sehen, zu irrigen Vorstellungen über die Echtheit der Produkte verleitet werden (BGH, Urteil vom 8.11.1984 - I ZR 128/82 - GRUR 1985, 876, 878 - Tchibo/Rolex; Urteil vom 11.1.2007 - I ZR 198/04 - GRUR 2007, 795 Rn. 48 - Handtaschen; Senat, Urteil vom 9.3.2007 - 6 U 169/06 - MD 2007, 964, 969 - iPod; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.1.2012 - 20 U 175/11 - GRUR-RR 2012, 200, 210 - Tablet-PC).

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   OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 6 U 169/06   

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OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 6 U 169/06 (https://dejure.org/2007,42907)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.08.2007 - 6 U 169/06 (https://dejure.org/2007,42907)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. August 2007 - 6 U 169/06 (https://dejure.org/2007,42907)
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